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1. Rechtsanspruch auf Schutz und Unterstützung für betroffene von häuslicher und sexualisierter gewalt gesetzlich festschreiben!

Vor dem Hintergrund anhaltend hoher Zahlen von häuslicher und sexualisierter Gewalt an Frauen und Kindern in Deutschland begrüßen wir das im Koalitionsvertrag verankerte Versprechen der neuen Bundesregierung, Schutz und Hilfe für Betroffene zu gewährleisten. Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen Worten nun Taten folgen zu lassen und einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe einzurichten – unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen der Betroffenen. Die flächendeckende Verfügbarkeit eines Hilfesystems, das den barrierefreien und sofortigen Zugang zu einem Angebot an Frauenhäusern, Frauenschutzwohnungen, Frauennotrufen, spezialisierten Fachberatungsstellen für Mädchen und Frauen, an Interventionsstellen sowie psychosozialer und rechtlicher Beratung bietet, muss durch Bund und Länder gesetzlich zu- und mit ausreichenden Finanzmitteln verlässlich abgesichert werden. Ein grundsätzliches Angebot solcher Strukturen muss – entsprechend dem staatlichen Schutzauftrag –  unabhängig von einer eventuell schwankenden Nachfrage gesichert sein. 

PictureTransparente gegen Sexualisierte Gewalt. Foto: © TERRE DES FEMMES



TERRE DES FEMMES setzt sich schon lange dafür ein, Opfern von häuslicher und sexueller Gewalt zu helfen. Auch der gesetzliche Rechtsanspruch ist uns dabei ein wichtiges Thema: Aus diesem Grund haben wir letztes Jahr die Unterschriftenaktion „Vergewaltigung – Schluss mit der Straflosigkeit!“ gestartet. Voraussichtlich im April werden wir die Stimmen an das Justizministerium übergeben. Unterschreiben Sie jetzt direkt online und tanzen Sie am 14. Februar 2014 für die Gerechtigkeit!


  • Mehr zur Petition „Vergewaltigung – Schluss mit der Straflosigkeit!“


Der bff beschäftigt sich bereits seit längerem mit der Frage nach der Finanzierung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen. Bereits 2010 hat der bff dafür ein Positionspapier veröffentlicht, das bundesweit verlässliche Regelungen für die Absicherung der ambulanten Unterstützungsangebote fordert. 2012 hat der bff daran anknüpfend von der Strafrechtstheoretikerin Prof. Dr. Dagmar Oberlies ein Gutachten erstellen lassen, das konkrete rechtliche Schritte diskutiert, um das Hilfesystem zu stärken und den Schutz von gewaltbetroffenen Mädchen und Frauen rechtlich zu verankern. Eine Kurzfassung des Gutachtens könnt Ihr auf der Homepage des bff nachlesen.

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© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

BAG Mädchenpolitik:

Die Mitgliedsorganisationen der BAG Mädchenpolitik fordern seit langem den Rechtsanspruch von Mädchen und Jungen auf Schutz, Beratung und Unterstützung zu gewährleisten. Dazu sind flächendeckend finanziell abgesicherte und spezialisierte Beratungs- und Schutzstellen sowie niedrigschwellige Zugänge zu Hilfsangeboten z. B. in Form von Mädchenarbeit nötig. Besonders in ländlichen Regionen aber auch in Kommunen mit geringen Ressourcen sind diese Bedingungen nicht gegeben und daher dringend auszubauen und langfristig abzusichern. Vorschlag: Wir fordern flächendeckende Kampagnen zu Ehrenmord und Zwangsverheiratung, um Mädchen und Jungen vor Verheiratung gegen ihren Willen zu schützen und um diese gängige Praxis von Eltern und Verwandten abzuschaffen.

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